Gottesdienstordnung in der Osterwoche

Gemäss den Vorgaben von Bund und Kanton über das Coronavirus dürfen keine Gottesdienste mit Beteiligung der Gläubigen gefeiert werden.

Die Klosterkirche und die Marienkirche bleiben geöffnet:

 

Sonn- und Feiertage:

von 09.00 – 10.00 und 12.15 – 17.30 Uhr

Werktage:

09.00 – 11.30 und 13.00 – 17.30 Uhr

Der Zugang zu den Kirchen erfolgt ausschliesslich über den Haupteingang beim Klosterfriedhof.

 

Die am Palmsonntag geweihten Zweige können hinten in der Klosterkirche mitgenommen werden.

 

Beim Durchgang zur Marienkirche sind Heimosterkerzen zum Preis von Fr. 15.- erhältlich.

 

Am Karfreitag und Karsamstag wird in der Marienkirche das "Heilige Grab" aufgestellt.

 

Beichtgelegenheit in der Marienkirche:

Samstag, 4. April:                           13.30 - 14.30

Hoher Donnerstag:                        13.30 - 15.30

Karfreitag                                         09.00 - 10.00    

                                                           16.30 - 17.30

Karsamstag                                      13.30 - 15.30

 

Zu anderen Zeiten und für geistliche Gespräche melden Sie sich bitte bei P. Bruno: 081 929 69 29

 

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